Bauleitplanung der Stadt Ichenhausen; Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplanes „Südlich des Leitiweges - Erweiterung II“ im Stadtteil Hochwang der Stadt Ichen-hausen - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
![](/fileadmin/_processed_/0/c/csm_4589_BP_Anlage_Schallgutachten_e7443e2e8d.png)
![](/fileadmin/_processed_/2/d/csm_4589_FNP_Teil_A_Planzeichnung_dfc9b2e2f4.png)
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Südlich des Leitiweges - Erweiterung II“ gemäß § 13b BauGB aufzustellen.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 2023 entschieden hat, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB dem europäischen Recht widerspricht und somit nicht mehr angewendet werden darf, wurde das Verfahren in das Regelverfahren übergeleitet und demzufolge in der Sitzung des Stadtrates vom 10.10.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 903, 904 und 905 Gem. Hochwang im Gesamten sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 887 und 951/2 Gem. Hochwang.
Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für ein neues allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO um der Deckung des Wohnbedarfs gerecht zu werden.
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat der Stadt Ichenhausen in seiner Sitzung am 04.06.2024 den <s> </s>
- Entwurf des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung Teil A und textliche Festsetzungen und Hinweise Teil B) in der Fassung vom 04.06.2024 mit dem Entwurf der Begründung & Umweltbericht mit Anlagen hierzu in der Fassung vom 04.06.2024 sowie
- Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (bestehend aus Planzeichnung Teil A) in der Fassung vom 04.06.2024 mit dem Entwurf der Begründung & Umweltbericht hierzu in der Fassung vom 04.06.2024
gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Demzufolge liegen die Entwürfe in der Fassung vom 04.06.2024 mit Anlagen und der Bekanntmachung und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit
vom 08. Juli bis einschl. 08. August 2024
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, diese sind wie folgt:
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Internet-Seite der Stadt Ichenhausen www.ichenhausen.de unter der Rubrik „Bürgerservice und Politik - Bauen - öffentliche Auslegungen“ eingesehen werden.
Bei den verfügbaren umweltbezogenen Informationen handelt es sich um:
Arten der vorhandenen Information mit | Verfasser | Themen |
Umweltbericht als Bestandsteil der Begründung vom 04.06.2024 zum Bebauungsplan / zur Flächennutzungsplanänderung | Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach | Mensch, Fläche, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Sach- und Kulturgüter, Planungsalternativen, Ausgleich, Kompensation, Naturschutz |
Schallgutachten als Bestandteil der Begründung vom 24.04.2024 zum Bebauungsplan | Ing.-Büro ACCON, Greifenberg | Immissions-/Schallschutz, Gewerbelärm, Sportanlagenlärm, passive Schallschutzmaßnahmen |
Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan / zur Flächennutzungsplanänderung | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach (Schwaben)-Mindelheim | Landwirtschaft, Emissionen, Wald- Forstrecht |
Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan | Bayerischer Bauernverband, Günzburg | Landwirtschaft, Emissionen, Bepflanzung |
Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan / zur Flächennutzungsplanänderung | Landratsamt Günzburg Bauabteilung, Landratsamt Günzburg Gesundheitsamt | Ortsplanung, Städtebau, Gestaltung, Flächeninanspruchnahme, Bodennutzung, Naturschutz, Landschaftspflege, Ausgleich, Kompensation, Immissionsschutz, Sportanlagenlärm, Gewerbelärm, Geruch, Wasserrecht, Bodenschutz, Altlasten, Brandschutz, Wasser, Starkregen, Niederschlagswasser, Infrastruktur |
Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan / zur Flächennutzungsplanänderung | Regierung von Schwaben, Augsburg | Flächeninanspruchnahme, Flächenausweisung, Bedarf |
Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan / zur Flächennutzungsplanänderung | Regionalverband Donau-Iller | Trenngrün, Bodennutzung, Grünzäsur |
Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan / zur Flächennutzungsplanänderung | Staatliches Bauamt, Krumbach | Immissionen |
Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan | Einwender | Flächenausnutzung |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht und ausgelegt.
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Seite 2 BauGB ist nicht erforderlich.
Während der Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren bzw. wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (rau@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan „Südlich des Leitiweges - Erweiterung II“ (Bezeichnung der Bauleitplanung).
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.
:Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden bei der Flächennutzungsplanänderung: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Ichenhausen, 19.06.2024
Stadt Ichenhausen
Robert Strobel
1. Bürgermeister
Downloads:
Flächennutzungsplan Teil A Planzeichnung
Flächennutzungsplan Teil B Begründung Umweltbericht
FlächennutzungsplanUmweltbezogeene Stellungnahme
Bebauungsplan Teil A Planzeichnung
Bebauungsplan Teil C Begründung
Bebauungsplan Teil D Umweltbericht