Bauleitplanung der Stadt Ichenhausen; Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplanes „Südlich des Leitiweges - Erweiterung II“ im Stadtteil Hochwang der Stadt Ichen-hausen - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -

Bebauungsplan Leitiweg südliche Erweiterung
Änderung Flächennutzungsplan (nicht maßstäblich)

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Südlich des Leitiweges - Erweiterung II“ gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 2023 entschieden hat, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB dem europäischen Recht widerspricht und somit nicht mehr angewendet werden darf, wurde das Verfahren in das Regelverfahren übergeleitet und demzufolge in der Sitzung des Stadtrates vom 10.10.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 903, 904 und 905 Gem. Hochwang im Gesamten sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 887 und 951/2 Gem. Hochwang.

Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für ein neues allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO um der Deckung des Wohnbedarfs gerecht zu werden.

Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat der Stadt Ichenhausen in seiner Sitzung am 04.06.2024 den <s> </s>

 

  • Entwurf des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung Teil A und textliche Festsetzungen und Hinweise Teil B) in der Fassung vom 04.06.2024 mit dem Entwurf der Begründung & Umweltbericht mit Anlagen hierzu in der Fassung vom 04.06.2024 sowie
  • Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (bestehend aus Planzeichnung Teil A) in der Fassung vom 04.06.2024 mit dem Entwurf der Begründung & Umweltbericht hierzu in der Fassung vom 04.06.2024

 

gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Demzufolge liegen die Entwürfe in der Fassung vom 04.06.2024 mit Anlagen und der Bekanntmachung und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit

vom 08. Juli bis einschl. 08. August 2024

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, diese sind wie folgt:

 

Montag             08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag           08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Mittwoch           08:00 Uhr – 12:30 Uhr

Donnerstag       08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr     

Freitag             08:00 Uhr – 12:00 Uhr

 

Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Internet-Seite der Stadt Ichenhausen www.ichenhausen.de unter der Rubrik „Bürgerservice und Politik - Bauen - öffentliche Auslegungen“ eingesehen werden.

 

Bei den verfügbaren umweltbezogenen Informationen handelt es sich um:

Arten der vorhandenen Information mit
Umweltbezug

Verfasser

Themen

Umweltbericht als Bestandsteil der Begründung vom 04.06.2024 zum Bebauungsplan / zur Flächennutzungsplanänderung

Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach

Mensch, Fläche, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Sach- und Kulturgüter, Planungsalternativen, Ausgleich, Kompensation, Naturschutz

Schallgutachten als Bestandteil der Begründung vom 24.04.2024 zum Bebauungsplan

Ing.-Büro ACCON, Greifenberg

Immissions-/Schallschutz, Gewerbelärm, Sportanlagenlärm, passive Schallschutzmaßnahmen

Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan / zur Flächennutzungsplanänderung

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach (Schwaben)-Mindelheim

Landwirtschaft, Emissionen, Wald- Forstrecht

Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan

Bayerischer Bauernverband, Günzburg

Landwirtschaft, Emissionen, Bepflanzung

Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan / zur Flächennutzungsplanänderung

Landratsamt Günzburg Bauabteilung, Landratsamt Günzburg Gesundheitsamt

Ortsplanung, Städtebau, Gestaltung, Flächeninanspruchnahme, Bodennutzung, Naturschutz, Landschaftspflege, Ausgleich, Kompensation, Immissionsschutz, Sportanlagenlärm, Gewerbelärm, Geruch, Wasserrecht, Bodenschutz, Altlasten, Brandschutz, Wasser, Starkregen, Niederschlagswasser, Infrastruktur

Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan / zur Flächennutzungsplanänderung

Regierung von Schwaben, Augsburg

Flächeninanspruchnahme, Flächenausweisung, Bedarf

Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan / zur Flächennutzungsplanänderung

Regionalverband Donau-Iller

Trenngrün, Bodennutzung, Grünzäsur

Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan / zur Flächennutzungsplanänderung

Staatliches Bauamt, Krumbach

Immissionen

Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan

Einwender

Flächenausnutzung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht und ausgelegt.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Seite 2 BauGB ist nicht erforderlich.

Während der Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren bzw. wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (rau@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan „Südlich des Leitiweges - Erweiterung II“ (Bezeichnung der Bauleitplanung).

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.

:Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden bei der Flächennutzungsplanänderung: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Ichenhausen, 19.06.2024                               

Stadt Ichenhausen

Robert Strobel

1. Bürgermeister

 

Downloads:

Flächennutzungsplan Teil A Planzeichnung

Flächennutzungsplan Teil B Begründung Umweltbericht

FlächennutzungsplanUmweltbezogeene Stellungnahme

Bebauungsplan Teil A Planzeichnung

Bebauungsplan Teil B Textteil

Bebauungsplan Teil C Begründung

Bebauungsplan Teil D Umweltbericht

Bebauungsplan Anlage Schallgutachten

Bebauungsplan Umweltbezogene Stellungnahme