Ziel
Die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter Städte ist das Ziel dieses Städtebauförderungsprogramms. Das Programm bündelt die Aktivitäten einer sozialen Stadtentwicklung und zeichnet sich vor allem durch seinen interdisziplinären Ansatz aus. Dabei werden bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Fördergebiet verknüpft.
Wo wird gefördert
im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Kernstadt Ichenhausen
Was wird gefördert
Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden mit prägendem Charakter, z.B. Sanierung von Fassaden, Fenstern, Türen, Dächern, Einfriedungen, Treppen
Wieviel wird gefördert
25 % der förderfähigen Gesamtkosten im Bereich der stadtgestalterisch hochwertigen Bebauung (Hauptachse Sanierungsgebiet an der B16)
15 % der förderfähigen Gesamtkosten im Bereich der rückwärtigen historischen Bebauung
10 % der förderfähigen Gesamtkosten im sonstigen Bereich im Sanierungsgebiet
Ansprechpartner
Herr Stadtkämmerer Michael Fritz, Tel.: 08223/4005-3, fritz(at)vg-ichenhausen.de
Frau Jeannette Bessei, Tel.: 08223/4005-49, bessei(at)vg-ichenhausen.de